Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung muss ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden, da diese der
Übernahme der Behandlungskosten erst zustimmen muss. Um einschätzen zu können, ob eine Behandlung indiziert ist, einen Behandlungsplan zu erstellen und die Anzahl der nötigen Behandlungsdauer
abzuwägen, finden zuvor bis zu vier probatorische Sitzungen statt. Bitte bringen Sie zur ersten probatorischen Sitzungen das ausgefüllte Formblatt PTV11 mit. Dies erhalten Sie nach dem
Besuch einer Sprechstunde bei eine/r/m niedergelassenen psychotherapeutischen Kolleg/en/in (Fachgebiet Medizin oder Psychologie).
Bitte prüfen Sie vor Kontaktaufnahme, ob ihr Vertrag mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme für eine Psychotherapie einschließt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich
bitte an Ihre Versicherung. Ihre Versicherung kann Ihnen auch mitteilen, ob ein gesonderter Antrag auf Kostenübernahme notwendig ist und welche Unterlagen dafür eingereicht werden müssen. Sollte
Ihre Versicherung Fragen zu meiner Qualifikation haben, können Sie der Versicherung meinen Arztregistereintrag der KV Berlin nennen (ENR 28844).
Die Kosten für eine 50 minütige Therapiesitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Der übliche Steigerungsfaktor ist 2,3 fache Satz, so dass eine therapeutische Sitzung 100,55 € kostet. In Ausnahmefällen kann der Steigerungsfaktor bis zum 3,5 fachen Satz betragen (z.B. Behandlung am Wochenende).
Die Durchführung einer Psychotherapie ist nicht an die Genehmigung einer Krankenkasse gebunden. Lediglich die Übernahme der Kosten wird durch eine Krankenkasse bewilligt. Sollten Sie eine Psychotherapie selbst zahlen müssen, z.B. wenn Ihr Vertrag bei Ihrer Privatversicherung keine Psychotherapie beinhaltet oder Sie gesetzlich versichert sind und Ihre Krankenkasse nicht bereit ist, Ihnen die Kosten zu erstatten, so können Sie dies tun. Eine Zustimmung durch eine Krankenkasse für Psychotherapie ist dann nicht notwendig. Die Kosten pro Sitzung richten sich nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP/GOÄ) und betragen bei einem 2,3 fachen Steigerungssatz 100,55 €. In Ausnahmefällen kann der Steigerungssatz den 3,5 fachen Satz betragen.
Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut mit Arztregistereintrag in der
kassenärztlichen Vereinigung Berlin bin ich für die Durchführung von Psychotherapie auch für Versicherte mit einer Beifhilfeversicherung
zugelassen. Bitte informieren Sie sich vor Kontaktaufnahme welche Unterlagen die Beihilfe zur Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung benötigt.
Die Kosten für eine 50 minütige Therapiesitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Der übliche
Steigerungsfaktor ist 2,3 fache Satz, so dass eine therapeutische Sitzung 100,55 € kostet. In Ausnahmefällen kann der Steigerungsfaktor bis zum 3,5 fachen Satz betragen (z.B. Behandlung am
Wochenende).
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte anhand einiger Beispiel dar.
Ziffer | Leistung | Punkte | 1 facher Satz | 2,3 facher Satz |
870 |
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Min., ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils 25 Min. |
750 | 43,72 € | 100,55 € |
70 |
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis mit Ausnahme von Dienst- und Arbeitsunfähig- keitsbescheinigungen |
40 | 2,33 € | 5,36 € |
75 |
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht |
130 | 7,58 € | 17,43 € |
80 |
Schriftliche gutachterliche Äußerung (z.B. für Rentenversicherungsträger |
300 | 17,49 € | 40,22 € |
860 | Erhebung einer biografischen Anamnese | 920 | 53,62 € | 123,34 € |
808 |
Einleitung oder Verlängerung einer Psychotherapie, einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungs- pflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens |
400 | 23,31 € | 53,62 € |
Eine 50-minutige Supervionssitzung kostet 100,55 €.